TechniSoft CAD/CAM AG

AGB - Allgemeine Geschäfts Bedingungen

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1.

Geltung

1.1

Die AGB der TechniSoft gelten, wenn sie der Kunde ausdrücklich oder stillschweigend anerkennt. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, soweit TechniSoft sie schriftlich bestätigt.

1.2

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Herstellung, Lieferung und das Erteilen von Lizenzen zur Benutzung von Software der TechniSoft.

2.

Herstellung und Lieferumfang

2.1

Die Herstellung und Lieferung der Software erfolgt aufgrund des Angebotes durch die TechniSoft. Das Angebot erfolgt in der Regel schriftlich. Es spezifiziert die Funktionen und den Verwendungszweck und umschreibt die kundenseitigen Voraussetzungen in bezug auf Hardware, andere Software, technische Installationen etc. Es sind auch die Art der zu liefernden Daten (Quell-Code, Objekt-Code) sowie deren allfälligen Schutz durch einen Kopierschutzstecker und der Dokumentation (Installation, Benutzung etc.) zu umschreiben.

2.2

TechniSoft fĂĽhrt die ihr anvertrauten Aufgaben termingerecht aus.

2.3

Ändert und/oder erweitert der Kunde den Lieferumfang nachträglich oder kommt er seinen Obliegenheiten nicht, verspätet oder ungenügend nach, verlängern sich die vereinbarten Termine angemessen. Das gleiche gilt für den Fall, dass unverschuldete Umstände bei TechniSoft, so namentlich Terminüberschreitungen von Drittlieferanten zu Verzögerungen führen.

3.

Preise und Fälligkeiten

3.1

Festpreise und Kostenschätzungen der TechniSoft stehen unter dem Vorbehalt, dass der Kunde den Vertragsumfang oder Instruktionen nicht nachträglich ändert und seinen Obliegenheiten rechtzeitig und genügend nachkommt. Andernfalls darf TechniSoft den Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen.

3.2

Die Preise werden, soweit die Parteien nicht eine andere Vereinbarung treffen, wie folgt fällig:
- 50% bei Bestellung
- 50% nach Lieferung der Software
zahlbar jeweils in 30 Tagen.

4.

Installation und Abnahme

4.1

Die Installation der Software erfolgt durch den Kunden.

4.2

Nach Beendigung der Installation, hat der Kunde die Software einem Abnahmetest zu unterziehen und allfällige Mängel der TechniSoft unverzüglich schriftlich in einer Fehlerdokumentation mit den zur Fehlererkennung geeigneten Ablaufunterlagen mitzuteilen. Alle Mängel müssen reproduzierbar und mit verhältnismässigem Aufwand behebbar sein.

4.3

Sollte der Kunde die Software nicht innert vier Wochen nach Installation prĂĽfen oder sollte er die Software in Betrieb nehmen, so gilt sie als in einwandfreiem Zustand ĂĽbergeben und vom Kunden genehmigt.

5.

Gebrauch und Einsatz / Sicherheitsmassnahmen

5.1

Die Auswahl und der Gebrauch der Software sind Sache des Kunden; er hat dafür besorgt zu sein, dass diese vertragsgemäss und ihrem Zweck entsprechend eingesetzt und durch fachkundiges Personal richtig bedient wird.

5.2

Der Kunde ist verantwortlich fĂĽr und trifft die geeigneten Sicherheitsmassnahmen gegen Missbrauch der Software und Verlust gespeicherter Daten.

6.

Geheimhaltung

6.1

Die Software ist ein Geschäftsgeheimnis der TechniSoft. Der Kunde verpflichtet sich, die Software inklusive deren Dokumentation und sämtliche Kopien entsprechend geheimzuhalten und alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um den Zugang von Dritten zu verhindern. Er überbindet diese Verpflichtung seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

6.2

Der Kunde verpflichtet sich, nicht mehr Kopien der Software oder von Teilen davon herzustellen oder herstellen zu lassen, als sie für die vertragsgemässe Benutzung (insbesondere zu Sicherungszwecken) notwendig sind. Von der Dokumentation dürfen nur zum Eigengebrauch Kopien erstellt werden.

7.

Gewährung und Umfang der Lizenz

7.1

Dem Kunden steht das nachfolgend umschriebene Benutzungsrecht an der Software zu. Alle ĂĽbrigen Rechte, die ImmaterielgĂĽterrechte, das VerfĂĽgungs- und Eigentumsrecht verbleiben ausschliesslich bei der TechniSoft.

7.2

TechniSoft gewährt dem Kunden eine nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Lizenz zur Benutzung der Software für kundeneigene Zwecke. Der Kunde darf diese nicht an Dritte abtreten, unterlizenzieren oder verpfänden. Vorbehalten bleibt Ziff. 11.

7.3

TechniSoft liefert dem Kunden die Software im Objekt-Code, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sowie eine Kopie der Dokumentation in der jeweils letzten, gĂĽltigen und freigegebenen Fassung.

7.4

Liefert TechniSoft die Software im Quell-Code, darf der Kunde die Software nur für den Eigengebrauch und nur soweit der ursprüngliche Zweck der Software erhalten bleibt, abändern. Der Quell-Code oder Teile davon dürfen nicht zur Entwicklung eigener Softwareprodukte verwendet werden.

7.5

Werden die Software oder Teile davon aufgrund des Verhaltens des Kunden oder seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einem Dritten in irgendeiner Weise verwendet oder genutzt, so erstattet der Kunde der TechniSoft in jedem Verletzungsfalle den Betrag, den der Dritte aufgrund eines ordentlichen, abgeschlossenen Lizenzvertrages an die TechniSoft bezahlen mĂĽsste; weitere SchadenersatzansprĂĽche der TechniSoft bleiben vorbehalten.

7.6

Diese Bestimmungen gelten auch für den Kunden erarbeitete individuelle Änderungen, Ergänzungen, Anpassungen oder Weiterentwicklungen der Software.

8.

Gewährleistung/Garantie

8.1

Ergibt der Abnahmetest gemäss Ziff. 4.2 oder stellt sich innerhalb der Garantiezeit heraus, dass einzelne Funktionen, wie sie in der Dokumentation und im Angebot der TechniSoft spezifiziert sind, von der gelieferten Software nicht erfüllt werden, so ist TechniSoft verpflichtet, aber auch berechtigt, solche festgestellten Fehler zu beheben. TechniSoft ist berechtigt, anstelle der Fehlerbehebung eine Umgehungslösung bereitzustellen.

8.2

Sollte TechniSoft sofort schriftlich gerügte Fehler nicht innert angemessener Zeit beheben können, und beeinträchtigen die Fehler in schwerwiegender Weise die vereinbarte Benutzung der Software durch den Kunden, so ist dieser berechtigt, innerhalb der Garantiefrist gegen Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ohne Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Im übrigen ist das Recht zum Rücktritt oder zur Wandelung ausgeschlossen.

8.3

Wurde die Software im Quell-Code geliefert, besteht die Garantieverpflichtung für die Software nur, sofern der Kunde den Original-Quellcode nicht verändert hat.

8.4

TechniSoft ist von jeder Garantieverpflichtung entbunden, sofern die Mängel an der Software aufgetreten sind infolge falscher Installation durch den Kunden, Unfall, zweckentfremdetem Einsatz, unsorgfältiger Behandlung oder falsche Bedienung, Änderungs- oder Wartungsarbeiten durch den Kunden, Einwirkung anderer Geräte oder Software, Unzulänglichkeiten der Einrichtungen, sowie weiterer Umstände ausserhalb der Verantwortung und des Einflusses der TechniSoft.

8.5

TechniSoft unternimmt alle erdenklichen Schritte, um eine Vireninfektion der Software zu vermeiden. Eine Garantie auf Virenfreiheit der Software kann aber nicht gewährt werden. Eine Haftung diesbezüglich wird von TechniSoft abgelehnt. Für die Überprüfung auf Viren sind auf dem Markt Programme erhältlich (McAfee, Norton Antivirus, ThunderByte usw., jeweils neueste Version).

8.6

Die Garantie- und Gewährleistungsfrist beginnt mit der Installation und dauert sechs Monate.

8.7

Später gemeldete Fehler werden im Rahmen einer allfällig vereinbarten Wartungsverpflichtung behoben. Besteht keine Wartungsverpflichtung, stellt TechniSoft die Fehlerbehebung gesondert in Rechnung.

9.

Haftung

9.1

Der Kunde trägt die Verantwortung für Schäden, welche sich bei rechtzeitiger und gehöriger Vornahme des Abnahmetests hätten vermeiden lassen. TechniSoft kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

9.2

Sollte dem Kunden aufgrund verspäteter Ausführung, in Folge der Verletzung von Sorgfaltsregeln oder der Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung ein direkter Schaden entstehen, haftet TechniSoft, falls ihr grobes Verschulden zur Last fällt, bis höchstens zum Betrag der gesamten vom Kunden für die zu Recht beanstandeten Leistungen geschuldeten Summe. Weitergehende Ansprüche gegen TechniSoft, insbesondere auch Ansprüche aus Folgeschäden sowie Datenverlust, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausdrücklich wegbedungen.

9.3

Die Geltendmachung von Schadenersatz setzt voraus, dass der Kunde Beanstandungen spätestens einen Monat nach Möglichkeit der Kenntnisnahme schriftlich mitteilt. Schadenersatzansprüche sind spätestens nach Ablauf eines Jahres seit der Ablieferung geltend zu machen.

10.

Dauer der Lizenz

10.1

Sofern nichts anderes vereinbart wird, kann der Kunde die Software auf unbeschränkte Zeit nutzen.

10.2

Stellt der Kunde die Benutzung der Software endgĂĽltig ein, so gilt die Lizenz automatisch als beendet. Der Kunde teilt dies TechniSoft unverzĂĽglich schriftlich mit.

10.3

TechniSoft hat das Recht, die Lizenz mit Bezug auf die gesamte Software oder Teile davon fristlos zu widerrufen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen, insbesondere seine Geheimhaltungspflicht in schwerwiegender Weise verletzt. SchadenersatzansprĂĽche der TechniSoft gegen den Kunden bleiben vorbehalten.

10.4

Mit der Beendigung der Lizenz erlöschen die entsprechenden Lizenzrechte und der Kunde ist nicht mehr berechtigt, die Software zu benutzen. Der Kunde hat die Softwareprodukte inklusive aller Kopien zu löschen und alle erhaltenen Materialien, Dokumentation und weitere Unterlagen der TechniSoft zurückzugeben. Der Kunde hat die Löschung der Software unmittelbar nach Beendigung der Lizenz schriftlich der TechniSoft zu bestätigen. Die Geheimhaltungspflicht gemäss Ziffer 6 der AGB bleibt auch nach Beendigung der Lizenz bestehen.

11.

RechtsĂĽbertragung

11.1

Die Rechte und Pflichten gemäss diesen AGB oder Teile davon dürfen vom Kunden nur nach schriftlicher Zustimmung der TechniSoft an Dritte übertragen werden. Dies trifft auch zu für die Übertragung im Rahmen von Geschäftsübernahmen.

12.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1

Anwendbar ist schweizerisches Recht, einschliesslich das Schweizerische Internationale Privatrecht. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (CISG) ist jedoch ausgeschlossen.

12.2

Der Gerichtsstand befindet sich bei allfälligen Streitigkeiten ausschliesslich am Ort der Geschäftsniederlassung der TechniSoft.

Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Sitz oder Wohnsitz ausserhalb der Schweiz hat.

 

 

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